Sie haben den Königlichen Erlass noch nicht verfasst, weil es noch offene Fragen gibt. Weiter ungeklärt ist offenbar, unter welchen Voraussetzungen eine Krankenkasse die Pflegeperson anerkennt. Erst mit der Anerkennung bekommen die pflegenden Angehörigen eine Entschädigung und wird die Pflegezeit bei der Berechnung der Pension berücksichtigt.
Gesundheitsministerin De Block hat angekündigt, spätestens in zwei Wochen dem Ministerrat einen Dekretentwurf vorzulegen. Dieser müsste dann noch vom Staatsrat genehmigt werden.
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