Die EU-Kommission hatte die Steuererleichterungen bereits für unrechtmäßig erklärt und Belgien aufgefordert, sie abzuschaffen. Mehrere Häfen hatten dagegen Berufung eingelegt.
Die Berufung ist am Freitag vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen worden. Der Gerichtshof bezeichnet sie als illegale Staatshilfen.
Bisher waren mehrere belgische Häfen, unter anderem die von Ostende, Brügge, Antwerpen und Lüttich, von der regulären Unternehmenssteuer befreit, für sie galt eine Sonderform der Steuer. Der Europäische Gerichtshof bezeichnet die Sondersteuer aber als unlautere Konkurrenz.
belga/km