Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hat klar gestellt, dass auch weiterhin Temposünden in 30er Zonen bestraft werden.
Sie reagierte damit auf Äußerungen des Verkehrsrichters Eric Dehon in der Tageszeitung "La Dernière Heure".
Dieser hatte gesagt, wegen der Überlastung der Polizeigerichte würden Tempovergehen in den 30er Zonen der Brüsseler Gemeinden nicht mehr geahndet.
Die Staatsanwaltschaft gab zu, dass die Polizeigerichte überlastet seien, aber die Temposünden würden weiterhin verfolgt. Dies gelte vor allem für schwerwiegende Vergehen.
Zuvor hatte der Brüsseler Mobilitätsschöffe, Christian Ceux, eine Straffreiheit in den 30er Zonen als völlig verantwortungslos kritisiert.
belga/pm - Bild: belga