Für Menschen, die Schusswaffen besitzen, gelten bereits strenge Regeln. Aber eine Direktive der EU geht jetzt noch weiter. Auch Schusswaffen die neutralisiert worden sind, also in ihrem Zustand gar nicht mehr schießen können, müssen behördlich gemeldet werden. Eine Waffe bleibt eine Waffe, heißt es.
Wer bereits länger über eine ausrangierte Schusswaffe verfügt, der muss ein schriftliches Dokument beim Provinzgouverneur abgeben. Dafür muss man nicht selber bei der Provinzverwaltung vorstellig werden. Das kann man jetzt auch im Internet regeln. Und Eile ist auch nicht geboten. Man hat Zeit bis zum 14. März 2021. Schneller muss man sein, wenn man die Waffe geerbt hat. Dann hat man nur drei Monate Zeit. Wer keine Lust auf diese ganze Prozedur hat, kann seine Waffe auch bei der Polizei abgeben.
Das neue Waffengesetz ist im Grunde strenger geworden, vielleicht aber noch nicht streng genug. Waffenhersteller und Zwischenhändler werden aufgefordert, suspekte Transaktionen zu melden. Sie dürfen sie auch ablehnen, müssen dies aber nicht.
Eine Änderung dürfte Jäger interessieren. Jäger, die ihre Waffe eine Woche oder länger ausleihen, müssen dies bei der Polizei deklarieren. Die Polizei registriert das dann im Waffenregister.
Weitere Informationen zum neuen Waffengesetz findet man auf der Internetseite der Provinz Lüttich.
provinzlüttich/meuse/mz