Die Ende Juni am Sitz des Erzbistums Mechelen Brüssel und in der Privatwohnung von Kardinal Danneels beschlagnahmten Akten müssen dem erstinstanzlichen Gericht zurückgegeben werden.
Dies hat die Brüsseler Anklagekammer entschieden. Nach der Rückgabe an das Gericht sollen die Akten an ihre Eigentümer weitergegeben werden.
Insgesamt handelt es sich um hunderte Akten, die am 24. Juni bei einer groß angelegten Untersuchungsaktion der Justiz beschlagnahmt wurden.
Das Erzbistum reagierte mit der Feststellung, dass durch den Gerichtsentscheid alle Ermittlungsaktionen der Justiz null und nichtig geworden seien.
Erzbischof Léonard stellte gleichzeitig klar, er habe nichts gegen korrekt geführte Ermittlungen der Justiz einzuwenden und sei froh, dass jetzt Klarheit in der Angelegenheit herrsche.
b/pm - Bild: belga