Die Zeitungen bezeichnen dies als unlauteren Wettbewerb. Das neue Internetportal der RTBF beinhaltet thematische Seiten, die sich stark an die geschriebene Presse anlehnen oder auf sie zurückgreifen. Gleichzeitig sind die Seiten für Werbung offen. Die Zeitungsverleger sind der Meinung, dass dies nicht dem Auftrag der RTBF als öffentlich rechtlicher Sender entspricht. Sie wollen Anfang kommender Woche vor dem Handelsgericht in Charleroi eine Unterlassungsklage einbringen.
b/pm