Wie seine Anwältin erklärte, werde das Strafvollstreckungsgericht darüber entscheiden. Im September vergangenen Jahres war ein ähnlicher Antrag von Lelièvre vertagt worden, weil er nicht mehr über die Unterkunft verfügen konnte, die ihm zugesprochen worden war. Eine der Grundbedingungen ist allerdings, dass ein Häftling über eine Adresse und ein Dach verfügt, um eine elektronische Überwachung beantragen zu können.
Michel Lelièvre war zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Er war maßgeblich an den Entführungen von Sabine, Laetitia, An und Eeefje beteiligt. Er sitzt sei 1996 im Gefängnis und hätte seine Strafe somit im Jahr 2021 abgesessen.
belga/cd