Zwei Dinge liegen Generalprokurator André Henkes besonders am Herzen.
Erstens müssten die Fristen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Freiheitsentzugs verkürzt werden. Das dauere oft zu lang. Etwas, wofür der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Belgien bereits mehrfach verurteilt hat.
Zweitens sollten die Institutionen, die diese Rechtmäßigkeit prüfen, das heißt Ratskammer und Anklagekammer, mehr Kompetenzen erhalten. Sie sollen genau wie bei einer Untersuchungshaft nicht nur die Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs prüfen können, sondern auch, ob diese Maßnahme überhaupt notwendig ist.
Henkes wäre auch nicht abgeneigt, diese Fragen in Zukunft nicht mehr von der Justiz, sondern vom Rat für Ausländerstreitsachen klären zu lassen. Dafür wäre allerdings eine Verfassungsänderung nötig.
Das Gesetz über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern stammt von 1980 und musste bereits mehrfach an internationale und europäische Vorgaben angepasst werden.
Das hat dazu geführt, dass dieses Gesetz extrem komplex bis unlesbar geworden ist, und Ausländern nur unzureichende Rechtssicherheit verschafft, so Generalprokurator Henkes.
belga/vkr