Das Mädchen besucht die Sekundarstufe einer flämischen Gemeinschaftsschule. Dort ist das Tragen von religiösen Symbolen verboten.
Dagegen zog die Schülerin vor Gericht. Das urteilte jetzt, dass es keinen Grund gebe, dass Tragen des Kopftuchs im Unterricht zu verbieten.
Das Urteil des Gerichts gilt nur für diesen einen Fall. Das allgemeine Verbot religiöser Symbole bleibt bestehen. Gegen das heutige Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
belga/vrt/est