Dadurch sichern sie sich ihr Anrecht auf verschiedene Leistungen, wie Kindergeld oder Eingliederungshilfe. Auch können sie weiter über ihre Eltern krankenversichert bleiben. Das gilt, solange sie noch nicht älter als 25 Jahre sind.
Darüber hinaus bietet das Arbeitsamt auch Unterstützung bei der Arbeitssuche oder bei der Weiterbildung an. Bedingung ist allerdings, dass sich die Absolventen an der Suche nach einem Arbeitsplatz aktiv beteiligen.
Diese Bemühungen werden vom Arbeitsamt regelmäßig überprüft. Bei Verstößen kann es Strafen verhängen, wie beispielsweise die Kürzung der Leistungen.
rtbf/sh
Erzählt doch bitte allen Neulingen die sich beim Arbeitsamt einschreiben müssen die Wahrheit ! Die allerseits von unseren Politikern gern propagierte, anzugehende "Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" wird vom belgischen Arbeitsamt, mit Duldung unserer Politiker und obersten Beamten (selbst der Ombutsdienst spielt mit) als "Bekämpfung der Arbeitslosen" umgesetzt ! Die tun gerne mal so als ob der Vorstellige keine Rechte hätte, und Gewerkschaften wie die CSC schauen dabei, trotz Zeugenschaft, weg, weil man keine "Lust" hat es sich, bei eventuellem Fehlverhalten des ONEM/LFA und ADG, mit diesen zu verscherzen !