Man hört zwar immer, dass es innerhalb der EU kein Problem ist, Verkehrssünder im Ausland ausfindig zu machen. Doch die Realität sieht wieder ganz anders aus. Tatsächlich ist es so, dass viele Knöllchen nicht zugestellt werden können, weil man nicht an die Daten des Fahrzeughalters rankommt.
Seit 2013 gibt es die europäische Direktive "Crossboarder", und die erlaubt den Ländern der EU den Zugriff auf eine riesige Datenbank mit den Namen und Adressen aller Fahrzeughalter. Darauf wird vor allem bei schweren Verstößen zurückgegriffen, wie um Beispiel Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, überhöhte Geschwindigkeit, Wenden auf der Autobahn oder Fahren über eine Rote Ampel.
Wenn dann auch noch Überwachungskameras oder Radargeräte im Einsatz sind, dann hat die Polizei das Kennzeichen und kann den Fahrer oder Halter leicht ermitteln. Dann klappt das mit der grenzüberschreitenden Zustellung der Knöllchen auch in der Regel.
Bei leichteren Vergehen wie Falschparken geht das in den meisten Ländern unter, auch in vielen beliebten Urlaubsländern, wie zum Beispiel in Spanien und Italien. Es gibt aber Ausnahmen, und das sind ausgerechnet unsere direkten Nachbarn Frankreich und die Niederlande. Mit denen hat Belgien bilaterale Abkommen geschlossen, da werden die Daten automatisch ausgetauscht. Ein Knöllchen aus Frankreich oder den Niederlanden kommt deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit an.
Auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Behörden eine private Firma mit dem Schreiben der Knollen beauftragt hat, was in Frankreich gängige Praxis ist. Diese Privatfirmen haben keinen Zugriff auf die Daten und dann verstauben die Bescheide in der Schublade...
DH/sh