Bei der Reform des Gesetzes für die Geschworenengerichte haben sich einige Übersetzungsfehler eingeschlichen. Dadurch werden gleichartige Verbrechen in Flandern und der Wallonie unterschiedlich behandelt. Das berichtet die Tageszeitung "Gazet van Antwerpen" heute.
In Flandern wird versuchter Mord vor ein Strafgericht gebracht. In der Wallonie befasst sich weiterhin ein Geschworenengericht damit.
Per Gesetz vom 21. Dezember 2009 sollten die Verfahren bei der Geschworenengerichtsbarkeit effizienter und rascher gestaltet werden. Auf diese Weise hätten weniger Fälle von einer Volksjury behandelt werden sollen.
Der amtierende Justizminister De Clerck versucht zur Zeit, zusammen mit den Generalprokuratoren eine Lösung auszuarbeiten.
vrt/sh - Bild: Gericht von Tongeren, belga