Neben männlich und weiblich müsse es aber auch eine dritte Geschlechtsoption geben, so die Richter. Damit folgen sie den Argumenten der flämischen Interessenorganisation Cavaria, die sich für die Rechte von Homo- und Transsexuellen einsetzt. Sie hatte die Klage eingereicht, weil sich manche Menschen nicht explizit einem der beiden klassischen Geschlechter zuordnen können.
Das Transgendergesetz ist seit Anfang 2018 in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass sich Transsexuelle nicht zwingend einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen müssen, um ihr Geschlecht im Personalausweis ändern zu lassen. Das war vor 2018 noch der Fall.
belga/okr