Eine soziale Wohnungsbaugesellschaft hatte das Eigentum einiger türkischstämmiger Mieter in deren Heimatland durch eine Privatdetektei überprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass alle Betroffenen eine Immobilie in der Türkei besitzen. Dadurch verlieren sie das Recht auf eine Sozialwohnung in Belgien.
Fünf der Betroffenen waren vor das Friedensgericht gezogen. Der Richter urteilte nun aber zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft. Es ist das erste Urteil in einem solchen Fall. Die Kläger können noch Berufung einlegen.
vrt/km