Bei der neuen Klagewelle gegen Google geht es um nicht mehr und nicht weniger als das Geschäftsmodell des US-Internet-Giganten. Menschenrechtsgruppen und Datenschützer haben Google schon seit längerer Zeit im Visier. Diesmal werfen sie dem amerikanischen Konzern vor, das Recht auf den Schutz der Privatsphäre großflächig, konsequent und systematisch unterlaufen zu haben.
Konkret geht es um die personalisierte Werbung, also um Annoncen, die quasi speziell und individuell auf den Benutzer zugeschnitten sind. Denn es ist bekanntlich kein Zufall, dass zum Beispiel ein Autonarr im Internet häufig Werbung sieht, die mit der Autobranche zu tun hat.
Die Kläger werfen Google vor, die Persönlichkeitsdaten der User in Echtzeit an Werbefirmen zu verkaufen. Heißt: Im Moment selbst, in dem der Benutzer auf der Seite ist, werden dessen persönliche Daten weitergegeben. Er sieht dann Werbung, die auf ihn zugeschnitten ist, und die begleitet den Benutzer dann auch, wenn er auf eine andere Webseite geht.
Diese Praxis sei schlicht und einfach illegal, verstoße gegen Artikel 22 der Verfassung, der das Recht auf Privatsphäre garantiert und auch gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Roger Pint