Elternurlaub ist eine spezielle Form der Laufbahnunterbrechung, entweder in Vollzeit oder in Teilzeit. Sie soll dazu dienen, dass Eltern sich in der Zeit um ihre Kinder kümmern können. Das Gehalt wird entsprechend gekürzt, es gibt allerdings in den meisten Fällen eine Entschädigung des Landesamt für Arbeitsbeschaffung, kurz LFA, auch bekannt als Onem. Sowohl Arbeiter als auch Angestellte haben Anrecht auf Elternurlaub, Selbständige allerdings nicht.
Es gibt mehrere Formen von Elternurlaub: Vollzeit, Halbzeit oder 1/5, also einen Tag pro Woche. Neu ist seit dem 1. Juni der 1/10-Elternurlaub, also einen halben Tag pro Woche oder einen ganzen Tag alle zwei Wochen. Im vergangenen Jahr haben 65.000 Personen davon profitiert, mehrheitlich Frauen. Am beliebtesten war der 1/5-Elternurlaub.
Den neuen 1/10-Elternurlaub in der Form "ein Tag alle zwei Wochen" sollen vor allem Eltern nutzen können, die getrennt sind, und die, wie es ja sehr oft gemacht wird, ihre Kinder nur alle zwei Wochen haben. Die Formel "ein halber Tag pro Woche" ist vor allem interessant für Alleinerziehende, die sich dann zum Beispiel am Mittwochnachmittag frei nehmen können, wenn die Kinder nicht in der Schule sind.
Anrecht
Beim Vollzeit-Elternurlaub liegt die Dauer bei maximal vier Monaten. Man muss die allerdings nicht alle auf einmal nehmen, sondern kann den Elternurlaub auch in Tranchen von ein, zwei, drei oder vier Monaten nehmen, zum Beispiel zweimal zwei Monate oder viermal ein Monat.
Bei Halbzeit-Elternurlaub liegt die Maximaldauer bei acht Monaten. Hier muss man allerdings mindestens zwei Monate am Stück nehmen. Beim 1/5-Elternurlaub sind es 20 Monate, in Tranchen von fünf Monaten, und bei dem neuen 1/10 Elternurlaub sind es maximal 40 Monate bei mindestens zehn Monaten am Stück. Man kann übrigens auch zwischen dem System wechseln, also zum Beispiel erstmal zwei Monate Vollzeit und dann zwanzig Monate lang 1/10-Elternurlaub.
Bedingungen
Um Anrecht auf Elternurlaub zu haben, darf das Kind - egal ob das eigene oder ein adoptiertes - nicht älter als zwölf Jahre sein. Bei Kindern mit einer Beeinträchtigung sind es 21 Jahre.
Für jedes Kind haben immer beide Elternteile Anrecht auf Elternurlaub. Und man kann ihn auch kumulieren: Bei drei Kindern hätte jedes Elternteil beispielsweise Anrecht auf ein Jahr Vollzeit-Elternurlaub.
Finanzielle Entschädigung
Für einen Vollzeit-Elternurlaub gibt es monatlich 750 Euro netto. Beim Halbzeit-Elternurlaub sind es 345 Euro, beim 1/5-Elternurlaub 117 Euro und beim 1/10-Elternurlaub 58 Euro. Alleinstehende bekommen mehr.
Für den neuen 1/10-Elternurlaub muss der Arbeitgeber sein Einverständnis erklären, bei allen anderen muss er das nicht. Er kann aber aus betriebsorganisatorischen Gründen den Elternurlaub um maximal sechs Monate nach hinten verschieben.
llb/vk/mg