Die Vorwürfe beziehen sich auf Vorfälle während des langen Gefängniswärterstreiks im Jahr 2016. Der Mann, der Klage eingereicht hat, war zu dieser Zeit im Gefängnis von Ittre inhaftiert.
Wegen des Streiks konnten die Häftlinge nur selten duschen und saßen 24 Stunden am Tag in ihrer Zelle. Außerdem konnten sie keinen Besuch empfangen.
In Belgien war die Klage des Häftlings abgewiesen worden, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab ihm jetzt aber recht. Er soll einen Entschädigung von knapp 6.000 Euro erhalten.
belga/vrt/est