Deliveroo ist bekannt für seine Radkuriere: Menschen, die mit einem großen, grünen Tragekoffer auf dem Rücken Essen von Partnerrestaurants ausliefern. So weit, so gut. Doch streiten das britische Unternehmen und der belgische Fiskus nach wie vor über die Frage, wie die Einkünfte der Deliveroo-Mitarbeiter versteuert werden sollen.
Deliveroo beruft sich auf das sogenannte De-Croo-Gesetz. Das beinhaltet, dass eine erste Tranche bis 6.250 Euro steuerfrei ist. Für die Steuerbehörden genügt Deliveroo aber nicht mehr den Kriterien der sogenannten Sharing-Economy; das ist der Oberbegriff für neue, internet-basierte Dienstleistungsunternehmen. Heißt: Die Beschäftigungsverhältnisse müssen ein für allemal definiert werden: Entweder, es handelt sich um Angestellte, oder um Selbstständige.
In jedem Fall bedeutet das, dass die Einkünfte der Deliveroo-Boten ab dem ersten verdienten Euro versteuert werden müssen. Deliveroo hingegen gibt sich unbeeindruckt und wirbt auf seiner Internetseite weiter mit dem steuerbefreiten Einkommen bis 6.250 Euro.
Da gibt es nur ein Problem, wie auch Le Soir bemerkt: Die Steuererklärung ist in wenigen Wochen fällig. Und die Vorgaben des Fiskus gelten auch schon für das Steuerjahr 2018.
Roger Pint