Der Beschluss der "Kammer zum Schutz der Gesellschaft" des Strafvollstreckungsgerichts von Gent ist durchaus eine Überraschung. Zumindest, wenn man sich den bisherigen Werdegang der Akte De Gelder vor Augen hält.
Am 23. Januar 2009 hatte der damals 20-Jährige in einer Kita in Dendermonde ein Blutbad angerichtet, zwei Kleinkinder und eine Betreuerin ermordet. Später wurde ihm noch ein vierter Mord nachgewiesen.
Schon damals stand die Frage im Raum, ob der junge Mann nicht geisteskrank sein könnte. Geisteskrank, das bedeutet, dass der Beschuldigte nicht als schuldfähig betrachtet und entsprechend nicht vor Gericht gestellt wird.
Im Fall De Gelder kam es bekanntlich anders: 2013 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit zehn Jahren kämpft De Gelders Anwalt dafür, dass sein Mandant doch als krank eingestuft wird. Und ein Expertenteam ist jetzt zu genau diesem Schluss gelangt.
Die Fachleute stufen Kim De Gelder als "eindeutig schizophren" ein. Und weil sich sein Zustand in den letzten Monaten verschlechtert habe, empfiehlt das Gutachten eine Internierung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Das ist aber keinesfalls gleichbedeutend mit einer Haftverschonung. Das Risiko, dass De Gelder eine neue Gewalttat begehen könnte, sei enorm hoch, so das Urteil der Experten.
Die Entscheidung des Gerichts sei wohl die beste Lösung, sagte der Anwalt der Opferfamilien. Nach seiner Therapie könne De Gelder ja wieder ins Gefängnis zurückkehren.
Roger Pint