Sechs neue Verkehrsregeln sollen am 31. Mai in Kraft treten. Die meisten betreffen die Radfahrer: Sie bekommen jetzt deutlich mehr Raum im Straßenverkehr. Damit trägt man einerseits der Entwicklung Rechnung, dass die Zahl der Radfahrer steigt, andererseits will man noch mehr Menschen zum Umsatteln aufs Rad bewegen.
Im Fokus: Die Sicherheit der Radfahrer
Hier die wichtigsten Neuerungen: Autofahrer müssen demnächst beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Außerdem werden an allen Kreuzungen eigene Ampelschaltungen für Radfahrer installiert, das soll die schlimmen Abbiegeunfälle verhindern. Und: Kinder bis zehn Jahre dürfen mit ihrem Rad auf dem Bürgersteig fahren.
Speed Pedelecs - das sind diese besonders schnellen E-Bikes, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren - werden künftig den Mopeds gleichgestellt. Helmtragen der Fahrer wird Pflicht, ebenso das Zulassungskennzeichen und eine Versicherung. Allerdings dürfen Fahrer von Speed Pedelecs wie Fahrradfahrer zu zweit nebeneinander fahren.
Für Elektroroller wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 18 auf 25 Stundenkilometer angehoben.
Für Fußgänger gibt es eine neue Regel: Wenn der nächste Fußgängerübergang nicht weiter als 20 Meter entfernt ist, dann muss man den benutzen, statt einfach irgendwo die Straße zu überqueren. Bisher galt eine Entfernung bis 30 Meter.
Verkehrsexperten: Gute Ansätze, aber...
Das Institut für Verkehrssicherheit Vias begrüßt alle diese Maßnahmen, sieht aber auch hier und da noch Verbesserungsbedarf. Wenn die Elektroroller schneller fahren dürfen, dann sollte man auf jeden Fall einen Helm tragen - das ist eine Empfehlung von Vias.
Oder: Die eigene Ampelschaltung für Radfahrer - super Idee, aber sicher nicht von heute auf morgen durchsetzbar, schon gar nicht bis zum 31. Mai - dann treten die neuen Regeln nämlich in Kraft. Also, gute Ansätze, aber bis zur Umsetzung wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Sandra Herff