Das Gericht ordnete an, dass König Albert II. eine Geldstrafe von 5.000 Euro pro Tag zahlen muss, solange er sich nicht einem Vaterschaftstest unterzieht.
Im Oktober hatte der Gerichtshof bereits entschieden, dass König Albert II. einen DNA-Test machen muss, um zu klären, ob er der biologische Vater von Delphine Boël ist oder nicht. Das hat Albert II. bisher nicht getan und seine Rechtsbeistände haben beim Kassationshof Einspruch eingelegt.
Nach dem Urteil von diesem Donnerstag wird ein Termin festgelegt, an dem König Albert einen DNA-Test machen muss. Die Ergebnisse sollen aber unter Verschluss gehalten werden, bis alle Einspruchsverfahren abgeschlossen sind. Wenn König Albert II. den Termin verstreichen lässt, soll die Geldstrafe greifen.
Delphine Boël führt seit mittlerweile sechs Jahren einen juristischen Kampf, um als Tochter von König Albert II. anerkannt zu werden.
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