De Gelder wurde wegen des Blutbads in einer Kinderkrippe in Dendermonde im Januar 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt seitdem im Gefängnis. Das Gericht befand ihn damals für schuldfähig.
Sein Anwalt kämpft dafür, dass er in eine psychiatrische Anstalt verlegt wird. Vier unabhängige Sachverständige sind in ihren Gutachten zu der Überzeugung gelangt, dass De Gelder unter Schizophrenie leidet und daher nicht schuldfähig ist.
Zuletzt hatte auch die Gefängnisleitung von Oudenaarde, wo De Gelder in Haft sitzt, die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich bisher nicht dazu äußern.
belga/sh