Das hat der Berufungsrat des Gemeinschaftsunterrichtswesens entschieden. Zur Begründung heißt es, das Kopftuch stehe im Widerspruch zur Neutralität des Gemeinschaftsunterrichts.
Die beiden Frauen unterrichteten in Grundschulen in Etterbeek und Woluwé-St.-Pierre. Laut Schulordnung ist dort das Tragen auffälliger religiöser Symbole sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte untersagt. Im Islamunterricht ist das Kopftuch allerdings erlaubt.
Kopftuchverbot gilt - Entlassung von 2 Lehrerinnen in Brüssel gerechtfertigt
Zwei muslimische Lehrerinnen in Brüssel, die wegen des Tragens eines Kopftuchs während der Arbeit entlassen worden waren, haben kein Anrecht auf Wiedereinstellung.