Die Staatsanwaltschaft in Brüssel hat am Freitagvormittag entschieden, nicht gegen die Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts in Berufung zu gehen.
Lhermitte hatte im Jahr 2007 ihre fünf Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren getötet. Ein Jahr später wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil sie ein Drittel der Strafe abgesessen hat, durfte sie den Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
belga/rtbf/jp