Die Fußfessel kommt bislang bei Menschen zum Einsatz, die zu Haftstrafen bis zu drei Jahren verurteilt wurden. Sie dürfen ihre Freiheitsstrafe zu Hause verbüßen. Dabei werden sie mittels eines Senders, der am Fußgelenk angebracht ist, überwacht.
Künftig soll immer ein Richter von Fall zu Fall entscheiden, ob eine elektronische Fußfessel wirksam ist. Die neue Regelung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
vrt/jp