Nach Angaben der spanischen Justiz soll der Mann zwischen Portugal und Spanien Sprengstoff transportiert haben.
Die Brüsseler Ratskammer bestätigte den europäischen Haftbefehl. Somit kann der Mann an Spanien ausgeliefert werden.
Er ging gegen diese Entscheidung in Berufung. Sein Rechtsbeistand erklärte auch, sein Klient sei kein ETA-Mitglied, und reichte einen Asylantrag ein. Die Brügger Ratskammer wollte mit einer Entscheidung über den Auslieferungsantrag aber nicht warten.
belga / fs