Vor dem Appellationshof in Brüssel brachten die Anwälte beider Parteien noch einmal ihre Argumente vor. Die Anwälte von Delphine Boël forderten erneut, dass sich der König dem von der Justiz angeordneten Vaterschaftstest umgehend unterziehen müsse. Ansonsten müsse eine Geldstrafe von 5.000 Euro pro Tag fällig werden.
Die Rechtsbeistände von König Albert II. pochen weiter darauf, dass ihr Mandant Einspruch gegen den Test eingelegt hat und man die Entscheidung des Kassationshofs abwarten solle.
Der Appelationshof wird sein Urteil am 16. Mai bekannt geben.
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