Die Anwälte von Delphine Boël forderten, dass sich der König dem von der Justiz angeordneten Vaterschaftstest unterziehen müsse. Ansonsten solle eine Geldstrafe von 5.000 Euro pro Tag fällig werden.
Die Anwälte von König Albert II. haben darauf verwiesen, dass ein Einspruch ihres Mandanten vor dem Kassationshof läuft, und dass vor einer Entscheidung des Kassationshofes kein Test gemacht werden müsse.
Am 11. April wird der Appellationshof in dieser Angelegenheit zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und anschließend ein Urteil sprechen.
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