Die Anwälte von Boël wollen, dass sich Albert einem Vaterschaftstest unterzieht, um zu klären, ob er der leibliche Vater ihrer Mandantin ist.
Im vergangenen Oktober hatte der Appellationshof in Brüssel den DNA-Test angeordnet und Albert dafür eine Frist von drei Monaten gewährt. Kurz vor Ablauf der Frist Mitte Februar hatte Albert dann den Test abgelehnt und angekündigt, vor den Kassationshof zu ziehen.
Die Anwälte von Boël bestehen weiter auf dem Test unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro für jeden Tag der Fristüberschreitung.
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