Die Internet-Veröffentlichung von sensiblen Ermittlungsakten aus dem Fall Dutroux sorgt für Ärger.
Der Generalstaatsanwalt von Lüttich, Cédric Visart de Bocarmé, sagte der RTBF, es handele sich um eine "unglückliche Veröffentlichung". Die Dokumente stammen nach seinen Angaben aus einer Untersuchungsakte, die immer noch der Geheimhaltung unterliegt.
Veröffentlicht wurden die Akten auf Wikileaks. Das Dossier enthält auf 1235 Seiten neben Aussagen des Kinderschänders auch vertrauliche Aufzeichnungen von Anhörungen von Zeugen, die sich zum Teil nichts zu Schulden kommen ließen. Für sie bestehe jetzt die Gefahr, in der Öffentlichkeit bloßgestellt zu werden, sagte der Generalstaatsanwalt. Das Dossier enthält zum Teil auch Adressen und Telefonnummern.
Die Rechtsspezialistin Suzanne Hage geht davon aus, dass die Veröffentlichung sogar illegal ist: "Das Dossier Dutroux ist nach dem Abschluss des Gerichtsverhandlungen noch nicht Teil des 'Public Domain' und darf daher nicht einfach veröffentlicht werden."
Dutroux (heute 53 Jahre alt) hatte in den 90er Jahren unter anderem Julie und Melissa entführt, die während ihrer Gefangenschaft in seinem Haus qualvoll starben. Er wurde im Juni 2004 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ziel von Wikileaks ist es, brisante Dokumente aus oftmals anonymen Quellen öffentlich zugänglich zu machen. 'Leak' bedeutet Leck oder 'undichte Stelle'.
belga/rtbf/dpa/km