Das Brüsseler Geschworenengericht hatte ihn zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Kassationshof spricht sich nicht über den Inhalt eines Verfahrens aus, sondern über Formfehler.
Sollte Bendrer vor dem Kassationshof scheitern, bleibt noch der Schritt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bendrers Anwalt erklärte, sein Mandant wolle alle Möglichkeiten ausschöpfen.
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