Beim Kauf eines gebrauchten Dieselfahrzeugs ohne Rußpartikelfilter müsste der Kunde demnach 1.000 Euro mehr bezahlen als bisher.
Möglich würde dieser flämische Alleingang, weil die KFZ-Steuer und mithin auch die Zulassungssteuer ab 1. Januar 2011 vom Föderalstaat an die Regionen übertragen wird.
Bei der Zulassungssteuer handelt es sich um eine einmalige Steuer, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs entrichtet werden muss.
b/pma