Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um die zentrale Frage, ob einer der Zugführer ein rotes Haltesignal übersehen hat und dadurch das Unglück verursachte. Er selber hatte immer wieder betont, dass das Signal grün gewesen sei.
Die Experten erklärten vor Gericht, dass sie keine technischen Hinweise darauf gefunden hätten, dass das Signal grün gewesen sein könnte. Alle deute darauf hin, dass es rot gewesen sei. An dem Bericht haben sechs Fachleute über sechs Jahre lang gearbeitet.
Nach Ansicht des Anwalts des Zugführers gibt es keine eindeutigen Beweise gegen seinen Mandanten. Er fordert einen Freispruch für den Zugführer.
Außer dem Lokführer sind auch die Bahngesellschaft SNCB und der Schienennetzbetreiber Infrabel angeklagt. Ihnen wird eine Mitverantwortung an dem Unglück zur Last gelegt, weil die Züge mit technisch unzureichenden Sicherheitssystemen ausgestattet waren.
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