Delphine Boël will seit Jahren von der Justiz feststellen lassen, dass König Albert ihr leiblicher Vater ist. Im Oktober hatte sie einen vielleicht entscheidenden Erfolg erzielt: Der Brüsseler Appellationshof entschied, dass König Albert II. sich binnen drei Monaten einem DNA-Test unterziehen müsse. Die Anwälte des ehemaligen Staatsoberhaupts hatten aber vor dem Kassationshof das Urteil angefochten, die Entscheidung des obersten Gerichts steht noch aus.
Und doch versuchen die Rechtsbeistände von Delphine Boël jetzt die Verhängung eines Zwangsgeldes zu erwirken: 5.000 Euro für jeden Tag, den sich Albert II. weigert, sich einem Gentest zu unterziehen. Auch die Beschwerde vor dem Kassationshof stehe diesem Schritt nicht im Wege, sagte Yves-Henri Leleu, Anwalt von Delphine Boël.
Laut Gesetz könne niemand zu einem Gentest gezwungen werden. Albert II. müsse sich aber klar positionieren. Das bedeutet: Wenn sich der König ausdrücklich weigert, dann kann ein Gericht das als eine Art Schuldeingeständnis betrachten.
Die Entscheidung über die mögliche Verhängung des Zwangsgeldes fällt voraussichtlich am 28. März.
Roger Pint