Sie brauchen nicht, wie von der Steuerfahndung verlangt, Steuern in Höhe von annähernd einer Million Euro zu zahlen.
Die Steuerfahndung hatte dem flämischen Politiker vorgeworfen, im Jahr 2005 einen millionenschweren Aktiengewinn gemacht und dabei diese Steuern unterschlagen zu haben. Die Steuerinspektion kann jetzt in Berufung gehen.
belga/cd