Die Brüsseler Generalstaatsanwaltschaft muss das Urteil im Zusammenhang mit den Ende Juni durchgeführten Hausdurchsuchungen in Sachen "Missbrauchsfälle in der Kirche" unter Verschluss halten. Dies hat die Anklagekammer entschieden.
Untersuchungsrichter De Troy, der die Ermittlungen in der Angelegenheit führt, will sich dem Urteil widersetzen.
Der Richter hatte damals unter anderem eine Hausdurchsuchung am Sitz der Erzdiözese Brüssel-Mechelen durchgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte daraufhin die Rechtmäßigkeit des Vorgehens prüfen lassen.
vrt/rkr