Ein Berufungsgericht in Brüssel hatte beschlossen, dass sich König Albert einem Vaterschaftstest unterziehen soll, um festzustellen, ob er der biologische Vater von Delphine Boël ist. Ihm wurde dafür eine Frist von drei Monaten gesetzt. Diese Frist läuft am 8. Februar aus.
Am Donnerstag wurde bekannt, dass König Albert bisher noch nicht der Aufforderung gefolgt ist, den DNA-Test zu machen. Am Freitagmittag gab er bekannt, dass er den Beschluss des Berufungsgerichts vor dem Kassationshof anfechten werde.
Seit 1999 wird vermutet, dass die Künstlerin Delphine Boël eine uneheliche Tochter des Königs ist. Sie kämpft seit fünf Jahren vor Gericht darum, als Tochter von Albert anerkannt zu werden.
belga/est