Das Gericht bestätigte damit einen früheren Urteilsspruch aus dem Jahr 2017.
Die Klage hatte ein wegen Diebstahls und Sexualdelikten verurteilter Straftäter eingereicht. Der Mann befindet sich seit 2004 in der psychiatrischen Haftanstalt von Paifve in der Provinz Lüttich. Dort spricht offenbar kein einziges Personalmitglied Deutsch.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 des Europäischen Vertrags für Menschenrechte vor. Das Gericht verurteilte Belgien zur Zahlung eines Schadenersatzes von 32.500 Euro.
belga/est