Gesundheitsministerin De Block (Open-VLD) hofft, dass durch die Änderung die Preise für solche Artikel fallen. Die neue Regelung gilt für alle medizinischen Hilfsmittel. So werden auch Kühlsprays oder Wärmesalben ab dem 7. Februar im Supermarkt angeboten.
Wer eine Verschreibung seines Arztes für ein Hilfsmittel hat, geht weiter besser zur Apotheke, weil es nur da eine Rückerstattung der Krankenkasse gibt. Schmerzmittel sind nach wie vor ausschließlich in Apotheken zu kaufen.
Der Allgemeine Apotheker-Verband sieht die neuen Verkaufsregeln für medizinische Hilfsmittel kritisch. Aus Sicht des Apothekerverbands sind Artikel wie Wundpflaster oder Kältesprays keine gewöhnlichen Konsumgüter. Sie sollten nicht ohne vorherige Beratung und nicht außerhalb eines medizinischen Umfelds frei verkäuflich sein.
vrt/jp