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Neues Namensänderungsgesetz: Vorstrafen nicht in Polizeidatenbank erkennbar

23.01.201910:35
Personalausweis (Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga)
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Das neue Gesetz zur Änderung von Vornamen hat eine dicke Sicherheitslücke. Das berichtet die Tageszeitung Het Laatste Nieuws. Anscheinend können Kriminelle dadurch unauffällig durch Polizeikontrollen kommen.

Bei Polizeikontrollen muss man üblicherweise seinen Personalausweis abgeben. Dann tippen die Beamten Vor- und Nachnamen ins System und schauen nach, ob es unter diesem Namen einen Eintrag im Strafregister gibt. Wer seinen Vornamen ändert und vorher einen Eintrag im Strafregister hatte, der taucht in der Polizeidatenbank nach der Namensänderung aber anscheinend nicht mehr auf.

Woran liegt das?

Laut dem Bericht ist das Nationalregister nicht direkt mit der Polizeidatenbank verknüpft. Wenn man also zur Gemeinde geht und seinen Vornamen ändert, dann wird das ins Nationalregister eingetragen, und man bekommt einen neuen Personalausweis mit dem neuen Vornamen.

Weil die Polizeibeamten in ihrer Datenbank aber meistens nach Vor- und Nachnamen suchen und der alte Name nicht mit dem neuen verknüpft wird, kommt bei einer Suchanfrage auf den neuen Namen in der Datenbank kein Ergebnis, auch wenn die Person unter dem alten Vornamen einen Eintrag im Strafregister hat. In 90 Prozent der Fälle könnten Kriminelle so unbehelligt durch eine Polizeikontrolle kommen.

Was kann man denn dagegen tun?

Eine Lösung wäre, wenn die Polizisten bei Kontrollen die Nummer des Nationalregisters eingeben würden, anstatt den Vor- und Nachnamen. Der Fehler ist aber erst seit kurzem bekannt und wurde erst am Dienstag dem Kabinett von Innenminister Pieter de Crem mitgeteilt. Der muss jetzt schnell reagieren, damit die Sicherheitslücke geschlossen wird.

Ist die Gefahr durch so einen Fehler denn so akut?

Nach der Änderung des Gesetzes letztes Jahr ist es viel einfacher und günstiger geworden, seinen Vornamen zu ändern. Seitdem beantragen doppelt so viele Leute eine Namensänderung wie vorher. Auf der anderen Seite muss man sich vorstellen, dass jemand wegen der Sicherheitslücke ein- oder ausreisen darf oder zum Beispiel Zugang zu sensiblen Orten bekommt, nur weil der Computer seine Vorstrafen nicht erkannt hat.

Es geht also nicht nur um die ganz normale Verkehrskontrolle. Die Sicherheitslücke könnte auch zum Beispiel bei Background-Checks für Einstellungen in Atomkraftwerken oder bei Namensüberprüfungen am Flughafen auftreten. Und da gibt es dann schon konkrete Gefahren, deshalb muss der Datenaustausch in diesem Bereichen schnell verbessert werden.

AKe

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