Die ostflämische Gemeinde erinnert am Mittwoch mit einer Gedenkfeier an die Opfer der Bluttat.
Im Jahr 2013 wurde De Gelder zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass De Gelder zurechnungsfähig war. Sein Anwalt hatte die Internierung in einer psychiatrischen Anstalt gefordert.
Inzwischen hat auch die Gefängnisverwaltung von Oudenaarde, in dem sich De Gelder befindet, eine Internierung des Häftlings beantragt. Als Grund gab sie den besorgniserregenden psychischen Zustand von De Gelder an.
vrt/est