Seit Juli des vergangenen Jahres ist ein Nebenverdienst von bis zu 6.000 Euro im Jahr unter gewissen Voraussetzungen abgabenfrei. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 Prozent, Selbständige und Rentner. Vor allem Vereine profitieren davon: 70 Prozent der Nebenjobber helfen bei einem Sportclub aus.
vrt/sh