Viele Überlebende und Angehörige von Opfern waren am Dienstag um 9 Uhr im Brüsseler Justizpalast anwesend, als der Prozess gestartet wurde. Am 5. Juni vergangen Jahres war schon einmal ein erster Prozesstag gewesen. Damals vor dem Gericht in Halle, nicht weit weg von dem Unglücksort. Doch weil die Gerichtssprache in Halle Niederländisch ist und der angeklagte Lokführer, der einen der Unglückszüge fuhr, französischsprachig ist, klagten seine Anwälte erfolgreich dahingehend, dass der Prozess vor einem frankophonen Gericht stattfindet.
Dem Lokführer wird vorgeworfen, ein rotes Signal überfahren und dadurch den Zusammenprall der Züge herbeigeführt zu haben. Mit ihm auf der Anklagebank: die belgische Bahn SNCB und der Bahn-Infrastrukturbetreiber Infrabel. Sie sollen wegen technisch unzureichender Sicherheitssysteme an den Zügen und auf der Strecke mit für den Unfall verantwortlich sein.
Für Geneviève Isaac, die bei dem Unfall ihren Sohn und ihren Ex-Mann verlor und heute eine Hilfsgruppe für die Opfer von damals leitet, sind SNCB und Infrabel sogar die Hauptschuldigen. "Aus meiner Sicht sind die Hauptangeklagten nicht auf der Anklagebank, denn die SNCB und Infrabel werden nur durch ihre Anwälte vertreten. Der Lokführer ist so eine Art Bauernopfer in dieser Angelegenheit", sagte sie vor Beginn des Prozesses.
Doch um Schuld oder Nicht-Schuld ging es inhaltlich gar nicht. Am Dienstag wurden vor allem Daten festgelegt. Zunächst der 19. Februar als der Tag, an dem die Ergebnisse der Expertenberichte vor Gericht vorgestellt werden sollen.
Sechs Experten hatten über sechs Jahre hinweg diese Berichte angefertigt. SNCB und Infrabel betonten, dabei stets behilflich gewesen zu sein und mit offenen Karten gespielt zu haben.
Die Verteidigung des Lokführers hingegen will die Expertenberichte als Beweismittel nicht gelten lassen. Grund: Sie seien angefertigt worden, ohne den Lokführer zu befragen oder ihn mit in die Untersuchungen mit einzubinden.
Wörtlich sagte Anwalt Antoine Chômé: "Meinen Klienten hat man die vergangenen sechs Jahre, in denen die Experten ihre Untersuchungen durchgeführt haben, die ganze Zeit links liegen gelassen. Dabei sollten diese Untersuchungen dabei helfen, die Verantwortlichkeit für den Unfall herauszufinden. So eine Situation ist natürlich nicht zu akzeptieren."
Aber auch wenn die Expertenberichte als Grundlage für eine Entscheidungsfindung des Gerichts zugelassen werden sollten - das Gericht wird sich mit dieser Frage beschäftigen -, ist für die beiden Anwälte des Lokführers klar: "Mit Überzeugung und Sicherheit werden wir einen Freispruch beantragen", sagte Anwalt Chômé. "Wir sind nicht damit einverstanden, dass man ihn verantwortlich für den Unfall macht. Seit Jahren bestreitet er, ein rotes Signal kurz vor dem Zusammenstoß bei Buizingen nicht beachtet zu haben."
Unabhängig davon, wie das Gericht sich zur Anerkennung der Expertenberichte äußert, wird die Hauptverhandlung dann erst im September stattfinden. Zwischen dem 16. und 20. September sollen die Plädoyers gehalten werden.
Für Geneviève Isaac sind das Informationen, mit denen sie am Dienstag zufrieden nach Hause ging. "Das, was ich heute gehört habe, hat mich etwas beruhigt", sagte sie, nachdem der erste Prozesstag nach drei Stunden bereits zu Ende war. "Denn jetzt haben wir einen Zeitplan. Die Anhörungen im September sind jetzt festgelegt, was bedeutet, dass es im Oktober ein Urteil gibt. So dass man sich sagen kann: Vor Ende 2019 werden wir ein Urteil haben."
Kay Wagner