Er wurde der unterlassenen Hilfeleistung bei einem Selbstmord für schuldig befunden.
Im Oktober 2015 war er von einem Mann seiner Gemeinde mehrmals angerufen worden, der deutlich erklärt hatte, dass er sich das Leben nehmen wolle. Der Mann brachte sich dann auch tatsächlich um.
Die Witwe des Opfers hatte Anzeige gegen den Priester erstattet, weil er nichts unternommen hatte. Der Geistliche hatte sich vor Gericht auf das Beichtgeheimnis berufen.
Der Priester will in Berufung gehen. Das gab sein Strafverteidiger bekannt.
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