Im ersten Monat einer Krankheit bekommt der Arbeitnehmer seinen Lohn durch bezahlt, es gibt also keine Einbußen. Ab dem zweiten Monat übernimmt dann die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung - das ist dann eine "Arbeitsunfähigkeitentschädigung" - sie liegt bei 60 Prozent des Bruttolohns.
Der Knackpunkt dabei: Diese 60 Prozent gelten nur bis zu einer gewissen Einkommenshöhe. Die Obergrenze liegt bei exakt 44.470 Brutto-Jahreseinkommen oder 3.705 Euro brutto pro Monat - das ist in etwa der belgische Durchschnittslohn.
Wer mehr als der Durchschnitt verdient, für den gibt es im Krankheitsfall ab dem zweiten Monat nur noch zwischen 41 und 45 Prozent, je nach Haushaltssituation. Und das wissen viele nicht, wie die Studie zeigt.
Experten raten deshalb zu einer Versicherung mit dem Namen "Garantiertes Einkommen". Das ist ein Vorteil, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten können - in der Art wie eine ergänzende Altersversorgung oder eine Krankenhausversicherung.
Mit dem garantierten Einkommen erhält der Angestellte, wenn er länger als einen Monat krank ist, einen Zusatz seiner Versicherung. Er kommt zwar dann nicht auf 100 Prozent seines letzten Lohnes, das wäre gesetzlich verboten, sondern auf 70 bis 80 Prozent - immerhin in manchen Fällen doppelt so viel wie das, was die Krankenversicherung zahlt.
Diese Versicherung ist bislang nicht sehr erfolgreich, nur 18 Prozent der Unternehmen bieten sie an. Und nur wenige Arbeitnehmer wissen überhaupt, dass es sie gibt. Dabei ist die Versicherung "Grantiertes Einkommen" vergleichsweise günstig: Sie kostet durchschnittich 350 Euro im Jahr.
De Standaard/La Libre Belgique