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Justiz nachlässig beim Eintreiben von Geldstrafen

29.11.201806:22
Geldscheine und Münzen
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Die belgische Justiz hat massive Schwierigkeiten, das Geld aus richterlich verhängten Geldstrafen einzuziehen. In den vergangenen fünf Jahren konnten nur 38 Prozent der ausgesprochenen Geldstrafen auch tatsächlich eingezogen werden, berichten am Donnerstag die Zeitungen L'Echo und De Tijd.

Durch die Nachlässigkeit sind dem belgischen Staat mehr als eine Milliarde Euro durch die Lappen gegangen. Grund dafür ist angeblich der Mangel an Personal.

Seit 2014 können Mitarbeiter der Justiz selbst das Geld aus richterlich verhängten Geldstrafen bei den Verurteilten eintreiben. Zuvor war das nur Mitarbeitern der Finanzverwaltung möglich. Doch durch die Neuerung hat sich kaum etwas verändert.

Denn neue Posten, um sich um das Eintreiben von Geldstrafen zu kümmern, wurden nicht geschaffen. Ergebnis: Deutlich mehr als die Hälfte der Geldstrafen werden weiterhin nicht gezahlt. Auch die Konfiszierung von Gegenständen der strafrechtlich Verurteilten wird oft nicht vollzogen.

Beobachter kritisieren auch die Methoden, mit denen das Geld eingetrieben wird. Diese Prozesse dauerten oft viel zu lange.

Die Verurteilten könnten dadurch einfach einen Großteil ihres Vermögens beiseite schaffen, bevor der belgische Staat Zugriff auf das Geld bekäme.

L'Echo gibt dafür ein Beispiel: Laut Staatsanwaltschaft Lüttich war ein Mann zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt worden. Das Geld sollte er in Monatsraten von 50 Euro überweisen.

Das Finanzministerium ist sich der Problematik bewusst. Gegenüber L'Echo und De Tijd gab eine Sprecherin allerdings an, dass sich die Situation beim Eintreiben von Geldstrafen in der jüngeren Vergangenheit gebessert habe.

Kay Wagner

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