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  • 80 Jahre BRF
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Aktive Sterbehilfe landet erstmals vor Gericht

23.11.201812:09

Erstmals kommt in Belgien ein Fall aktiver Sterbehilfe vor Gericht. Drei Mediziner müssen sich in Gent vor einem Schwurgericht verantworten. Sie hatten vor acht Jahren die Euthanasie einer 38-Jährigen bewilligt und durchgeführt. Angehörige der Frau kritisierten die Umstände ihres Todes.

Tine Nys starb am 27. April 2010 durch eine Giftinjektion. Die 38-Jährige litt unter psychischen Problemen und wollte nicht mehr leben. Ein Arzt leistete diesem Wunsch folge.

Sechs Jahre später traten zwei Schwestern von Tine an die Öffentlichkeit und kritisierten die Umstände des Todes ihrer Schwester. Nach all den Jahren waren für sie immer noch viele Fragen offen geblieben. So sei Tine erst zwei Monate vor ihrem Tod eine neue Diagnose gestellt worden. Demnach war sie Autistin. "Nach dieser Diagnose war es schwierig für uns zu verstehen, dass die Euthanasie trotzdem durchgeführt werden sollte", berichtete eine der Schwester. "Warum wurde keine andere Behandlung vorgeschlagen?"

Außerdem kritisierten Tines Angehörige die geradezu amateurhafte Durchführung der Euthanasie. "Der Arzt bat unseren Vater, die Nadel in Tines Arm festzuhalten, weil er vergessen hatte, Pflaster mitzubringen." Und ihre Schwester fügt hinzu: "Als Tine dann tot war, fragte der Arzt unsere Eltern, ob sie mit dem Stethoskop überprüfen wollten, ob ihr Herz wirklich aufgehört hatte zu schlagen."

Diese ungeheuerlichen Bekundungen lösten vor zwei Jahren eine Debatte über eine Überarbeitung des Euthanasie-Gesetzes aus. Außerdem reichte eine von Tines Schwestern eine Zivilklage gegen die verantwortlichen Ärzte ein. Die Anklagekammer in Gent entschied nun, dass es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gebe, dass die durch das Euthanasiegesetz vorgeschriebenen Bedingungen und Verfahren in diesem Fall nicht eingehalten wurden.

Acht Jahre nach Tines Tod müssen sich der Arzt nun also vor Gericht verantworten. Es ist das erste Mal, seit der Einführung des Euthanasie-Gesetzes 2002. Die Anklage lautet "Vergiftung". Neben dem ausführenden Mediziner stehen auch die beiden Kontrollärzte auf der Anklagebank.

Tines Schwestern betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Euthanasie seien. Aber es brauche einen besseren rechtlichen Rahmen. Dem stimmt der Arzt und Euthanasie-Experte Patrik Vankrunkelsven zu. "Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Gerichte dafür sorgen, dass das Recht auf Euthanasie korrekt durchgeführt wird."

Peter Eßer

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