Es geht um den Fall einer 38-jährigen Frau, bei der im April 2010 in Sint-Niklaas wegen psychischer Leiden aktive Sterbehilfe geleistet wurde. Eine Schwester der Frau hatte Klage eingereicht, weil die Euthanasie ihrer Einschätzung nach amateurhaft und ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prozeduren durchgeführt wurde.
Wann der Prozess gegen drei Ärzte aus Ostflandern vor dem Geschworenengericht in Gent beginnt, steht noch nicht fest.
belga/mh