Die Kommission zum Schutz der Privatsphäre hatte dem digitalen Fingerabdruck zuvor ein negatives Gutachten erteilt. Auch Datenschützer finden, die Maßnahme stehe nicht im Verhältnis zu den wenigen Fällen von Identitätsbetrug. Die Regierung ist aber der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf den EU-Richtlinien entspreche.
Die Fingerabdrücke werden nur solange gespeichert, bis der Ausweis fertig ist, und das auch nur für maximal drei Monate. Anschließend werden sie vernichtet. Bis dahin werden die Daten durch ein Zertifikat gesichert, so dass nur befugte Personen Zugang bekommen.
Der Gesetzesentwurf ermöglicht es auch, dass Versorgungs-, Telekommunikations- oder Versicherungsunternehmen automatisch über einen Wohnorts- oder Namenswechsel und den Tod des Kunden informiert werden. Allerdings nur mit Zustimmung des Bürgers.
Volker Krings