Das Gebiet mit den infizierten Schweinen, in dem die Jagd und jegliche andere Aktivität verboten sind, wurde um über 2.000 Hektar ausgedehnt. In diesem Gebiet ist das Betreten des Waldes bis zum 15. Januar nicht gestattet.
b/cd
Die wallonische Regierung hat die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest bis zum 30. November verlängert.
Das Gebiet mit den infizierten Schweinen, in dem die Jagd und jegliche andere Aktivität verboten sind, wurde um über 2.000 Hektar ausgedehnt. In diesem Gebiet ist das Betreten des Waldes bis zum 15. Januar nicht gestattet.
b/cd